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22. Juni 2026 · Ratgeber

Reinigungsvertrag - Was sollte drin stehen?

Was muss im Reinigungsvertrag stehen? Erfahren Sie, welche Klauseln wichtig sind und worauf Sie bei Vertragsabschluss achten sollten.

MGMG SauberRedaktion · 3 Min. Lesezeit
Reinigungsvertrag - Was sollte drin stehen?

Reinigungsvertrag - Alle wichtigen Inhalte auf einen Blick

Ein guter Reinigungsvertrag Inhalt schützt beide Seiten und verhindert Missverständnisse. Wir zeigen Ihnen, welche Punkte unbedingt im Vertrag stehen sollten.

Die wichtigsten Vertragsbestandteile

Übersicht der Pflichtangaben

Bestandteil Wichtigkeit Bemerkung
Vertragsparteien Pflicht Vollständige Firmendaten
Leistungsbeschreibung Pflicht So detailliert wie möglich
Reinigungsobjekt Pflicht Adresse und Fläche
Reinigungsintervalle Pflicht Tage, Zeiten, Häufigkeit
Vergütung Pflicht Betrag, Fälligkeit, Anpassung
Vertragslaufzeit Pflicht Beginn, Dauer, Kündigungsfristen
Haftung Wichtig Versicherung, Schadensersatz
Schlüsselregelung Wichtig Übergabe, Verlust
Qualitätssicherung Empfohlen Kontrollen, Reklamationen
Sonderklauseln Situationsabhängig Datenschutz, Zugang

1. Vertragsparteien

Vollständige Angaben zu beiden Seiten:

Auftraggeber:

  • Vollständiger Firmenname
  • Rechtsform (GmbH, AG, etc.)
  • Geschäftsadresse
  • Ansprechpartner
  • Handelsregisternummer

Auftragnehmer (Reinigungsfirma):

  • Vollständiger Firmenname
  • Rechtsform
  • Geschäftsadresse
  • Ansprechpartner
  • Handelsregisternummer
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung

2. Leistungsbeschreibung

Das Herzstück des Vertrags

Die Leistungsbeschreibung sollte enthalten:

Räume und Flächen:

  • Auflistung aller zu reinigenden Räume
  • Quadratmeterzahlen
  • Bodenbeläge und Oberflächen
  • Besondere Bereiche (Sanitär, Küche)

Tätigkeiten pro Bereich:

Raum Tätigkeit Häufigkeit
Büro Staubsaugen 3x wöchentlich
Büro Schreibtische wischen 3x wöchentlich
Büro Papierkörbe leeren 3x wöchentlich
Sanitär Komplettreinigung Täglich
Küche Oberflächen reinigen Täglich
Eingang Boden wischen Täglich

Empfehlung: Ein detailliertes Leistungsverzeichnis als Anhang!

3. Reinigungsobjekt

Genaue Beschreibung:

  • Vollständige Adresse
  • Stockwerke und Gebäudeteile
  • Gesamtfläche in Quadratmetern
  • Zugangsregelungen
  • Besonderheiten (Alarmanlagen, Codes)

4. Reinigungsintervalle

Zeitliche Festlegungen:

  • Wochentage: Montag, Mittwoch, Freitag
  • Uhrzeiten: 18:00 - 21:00 Uhr
  • Häufigkeit: 3x wöchentlich
  • Ausnahmen: Feiertage, Betriebsferien

Flexibilitätsklauseln:

  • Verfahren bei Terminänderungen
  • Kurzfristige Zusatzreinigungen
  • Saisonale Anpassungen

5. Vergütung

Klare finanzielle Regelungen:

Grundvergütung:

  • Monatlicher Pauschalbetrag oder Stundensatz
  • Enthaltene Leistungen klar definiert

Zusatzleistungen:

  • Preise für Sonderreinigungen
  • Regelung für Zusatzaufträge

Zahlungsmodalitäten:

  • Rechnungsstellung (monatlich, im Voraus/Nachhinein)
  • Zahlungsziel (z.B. 14 Tage)
  • Zahlungsart

Preisanpassung:

  • Regelung zur Preisanpassung
  • Bindung an Tarifverträge oder Inflation
  • Ankündigungsfrist für Erhöhungen

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

Wichtige Zeitangaben:

Vertragsbeginn:

  • Konkretes Startdatum
  • Ggf. Testphase

Vertragslaufzeit:

  • Befristet oder unbefristet
  • Mindestlaufzeit (möglichst kurz)
  • Automatische Verlängerung (Vorsicht!)

Kündigungsfristen:

  • Ordentliche Kündigung (z.B. 3 Monate zum Quartalsende)
  • Außerordentliche Kündigung (bei Vertragsverletzung)
  • Form der Kündigung (schriftlich!)

Empfehlung:

  • Maximal 3 Monate Kündigungsfrist
  • Keine automatische Verlängerung oder nur mit kurzer Frist
  • Testphase von 1-3 Monaten mit Sonderkündigungsrecht

7. Haftung und Versicherung

Absicherung für beide Seiten:

Versicherungsnachweise:

  • Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme
  • Schlüsselverlustversicherung
  • Vorlage der Policen auf Verlangen

Haftungsregelungen:

  • Haftung bei Schäden durch Reinigungspersonal
  • Haftung bei Schlüsselverlust
  • Ausschlüsse und Beschränkungen

Schadensabwicklung:

  • Meldepflicht bei Schäden
  • Fristen für Schadensanzeigen
  • Verfahren bei Streitigkeiten

8. Schlüssel und Zugang

Sicherheitsrelevante Regelungen:

  • Schlüsselübergabe mit Quittung
  • Vervielfältigungsverbot
  • Aufbewahrungspflichten
  • Rückgabe bei Vertragsende
  • Haftung bei Verlust

9. Qualitätssicherung

Standards festlegen:

  • Qualitätskontrollen (wie oft, durch wen)
  • Reklamationsverfahren
  • Fristen für Nachbesserung
  • Konsequenzen bei Mängeln

10. Weitere wichtige Klauseln

Datenschutz:

  • Verschwiegenheitspflicht
  • Umgang mit sensiblen Bereichen
  • DSGVO-Konformität

Personal:

  • Feste Reinigungskräfte oder wechselnd
  • Führungszeugnisse
  • Zugang zu bestimmten Bereichen

Reinigungsmittel:

  • Wer stellt sie?
  • Qualitätsstandards
  • Umweltverträglichkeit

Checkliste: Reinigungsvertrag prüfen

Vor der Unterschrift prüfen:

  • Alle Vertragsparteien korrekt genannt
  • Leistungen detailliert beschrieben
  • Reinigungsintervalle klar definiert
  • Vergütung transparent geregelt
  • Kündigungsfrist akzeptabel
  • Keine überlange Mindestlaufzeit
  • Haftpflichtversicherung nachgewiesen
  • Schlüsselregelung enthalten
  • Qualitätssicherung vereinbart
  • Datenschutz berücksichtigt

Fazit: Ein guter Vertrag schützt beide Seiten

Ein vollständiger Reinigungsvertrag Inhalt schafft Klarheit und verhindert Konflikte. Nehmen Sie sich Zeit für die Prüfung – es zahlt sich aus.

Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot. Bei MG Reinigung erhalten Sie einen transparenten, fairen Vertrag ohne versteckte Klauseln.

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Häufige Fragen

Unverzichtbar sind: Vertragsparteien mit vollständigen Daten, genaue Leistungsbeschreibung, Reinigungsobjekt und -flächen, Häufigkeit der Reinigung, Vergütung und Zahlungsmodalitäten, Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen sowie Haftungsregelungen.

Sehr detailliert. Jeder Raum und jede Tätigkeit sollte aufgelistet sein, inkl. Häufigkeit. Ein Leistungsverzeichnis als Anhang ist empfehlenswert. Je genauer die Beschreibung, desto weniger Streitpotenzial bei der Ausführung.

Üblich sind 1-3 Monate zum Monatsende oder Quartalsende. Längere Fristen als 3 Monate sollten Sie kritisch hinterfragen. Eine Testphase mit verkürzter Kündigungsfrist am Anfang ist empfehlenswert.

Aus Kundensicht sind kurze oder keine Mindestlaufzeiten vorteilhaft. Maximal 3-6 Monate sind akzeptabel. Längere Bindungen erschweren den Wechsel bei Unzufriedenheit. Alternativ: Testphase ohne Bindung vereinbaren.

Der Vertrag sollte die Haftpflichtversicherung des Dienstleisters nennen inkl. Deckungssumme. Regelungen zu Schlüsselverlust, Schadensersatz und Reklamationen sollten klar definiert sein.

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